Die Betriebs- und- Nebenkostenabrechnung

 

Beruht auf der Grundlage des einzelnen Mietvertrags in Kombination mit der Betriebskostenverordnung und dient zur gerechte Verteilung der Kosten zwischen Eigentümer und Mieter.
Durch die laufende Bearbeitung der Buchhaltungsunterlagen werden die monatlichen Mietrückstände schnell ermittelt und können angemahnt werden, sowie nach Ende des Wirtschaftsjahres kann die Nebenkostenabrechnung zügig erstellt werden, sodass eventuelle Nachforderung an den Mieter nicht durch die Frist der 12 Monate berüht werden.
Des Weiteren wird jährlich eine Aufstellung über die haushaltsnahen Dienstleistung erstellt.