Die WEG- Abrechnung
Nach den Grundsätzen der gesetzlichen Vorschriften erstellen wir jährlich einen Wirtschaftsplan, eine Aufstellung über die haushaltsnahen Dienstleistungen, sowie eine der Rechtsprechung angepassten Hausgeldabrechnung, nicht zu verwechseln mit der Nebenkostenabrechnung an den Mieter.
Durch die laufende Bearbeitung der Buchhaltungsunterlagen können wichtige Information über rückständige Hausgeldzahlungen und / oder Sonderumlagen, sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklagen schnell ermittelt und zur Verfügung gestellt werden.
Die Hausgeldabrechnung ist wichtig um sich einen Überblick über das Vermögen der WEG und somit auch Ihrer Immobilie zuverschaffen.